Fördermöglichkeiten der Sportjugend Drucken E-Mail

 

SportjugendJugendarbeit im Sport

Ziel der Jugendarbeit der SJMV ist es, das Kinder- und Jugendhilfegesetz in der praktischen Arbeit mit Leben zu erfüllen. Die SJMV will dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf körperliche und geistige Bildung entsprechen und Sport in zeit- und jugendgemäßen Formen anbieten.

Die SJMV will die sportliche Jugendarbeit in ihrer ganzen Breite entwickeln, junge Menschen zu sozialem Verhalten befähigen, gesellschaftliches Engagement anregen und durch Jugendbegegnungen die Bereitschaft zur internationalen Verständigung wecken.

Die Jugendarbeit wird selbst organisiert und gemeinschaftlich gestaltet, um Jugendliche darauf vorzubereiten, gesellschaftliche, soziale und politische Mitverantwortung zu übernehmen.

 

 

Programm Schule-Verein

Das Kooperationsprogramm „Gemeinsam Sport in Schule und Verein“ bietet die Möglichkeit, an Schulen zusätzlich zum regulären Sportunterricht attraktive Sportangebote zu schaffen, die sich an den Wünschen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler orientieren.
Ziel ist es, Mädchen und Jungen positive Erfahrungen mit Sport und Bewegung zu vermitteln und sie zu motivieren, sich einem Sportverein anzuschließen.

Das Sozialministerium stellt dafür Fördermittel bereit, die durch die Sportvereine bei der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern beantragt werden können.

 

Projekt "Bewegte Kinder"

Entsprechend der Inhalte des Projektes „Bewegte Kinder“ der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern können Sportvereine beim Aufbau von Kooperationsbeziehungen mit Kindertagesstätten gefördert werden.

 

Vereinsprojekte

Sportjugenden von Vereinen und Verbänden, die eigene Projektideen verwirklichen wollen, können dafür eine Förderung aus dem small-project-fund der Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern beantragen.

Gefördert werden insbesondere Projekte:

  • die der Erprobung moderner Sportkonzepte und damit der Bereicherung und Weiterentwicklung der Sportangebote für Kinder und Jugendliche dienen;
  • die auf Verbesserung der Bewegungsmöglichkeiten im Kinder- und Jugendalter zielen;
  • innovativen Charakter haben und Impulse für die Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit in den Sportvereinen, Stadt- und Kreissport- bzw. Landesfachverbandsjugenden erwarten lassen.

Die Projekte sollen über einen längeren Zeitraum angelegt sein.

 

Abgabetermin für die Anträge ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.